Klimafreundliches Bauen durchsetzen

Die Stadtverwaltung muss die Vorgaben des Bau- und Planungsrecht für die Gestaltung der Gebäude und deren Außenflächen konsequent prüfen und durchsetzen. Dazu gehört auch ein Verbot der ausufernden Versiegelung der Außenflächen. Gleichzeitig müssen Vorgaben z.B. zur Energieversorgung so flexibel sein, dass auch die Bedeutung von Gründächern für den Klimaschutz anerkannt wird.