SPD-Fraktion Meckenheim stellt Anfrage zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Die Meckenheimer SPD-Stadtrats-Fraktion hat eine schriftliche Anfrage zum Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Meckenheim für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt.

Das Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2017 verpflichtet die Kommunen bis zum 31.12.2022 Verwaltungsvorgänge online zugänglich zu machen. Diese Möglichkeit des Onlinezugangs ist gerade in Zeiten einer Pandemie, wie wir sie seit nun zwei Jahren erleben, wichtiger denn je. Zum einen wird so der Kontakt beschränkt und zum anderen bleibt die Möglichkeit erhalten, Anliegen der Bürger ohne einen Besuch im Rathaus aufzunehmen.

„Wurden für die Umsetzung externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen? Wenn ja, welche Kosten sind dafür entstanden? Welche konkreten Leistungen sind derzeit gem. dem Onlinezugangsgesetz bereits nutzbar? Falls noch nicht alle Leistungen nutzbar sind, wird die Stadtverwaltung die Umsetzung im gesetzlichen Rahmen bis zum 31.12.2022 schaffen? Wenn nein, was ist der Grund dafür? Falls eine Umsetzung im gesetzlichen Rahmen bis 31.12.2022 nicht möglich ist, welche Sanktionen muss die Stadt befürchten?“ fasst der Fraktionsvorsitzende, Stefan Pohl, die offenen Fragen seiner Fraktion zusammen.