SPD-Fraktion Meckenheim fordert deutlichere Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage

Mit Schreiben vom 19.11.2021 hat der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises das Verfahren zur Benehmens-Herstellung gemäß Kreisordnung zur neuen Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2022 eingeleitet. Der auf den ursprünglichen Daten berechnete Umlagesatz für das Jahr 2022 betrug für die Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis 31,92%. Dies bedeutet für den Haushalt der Stadt Meckenheim im Jahr 2022 rund 12,5 Mio. Euro. Aufgrund verschiedener, positiver Effekte für den Haushalt des Rhein-Sieg-Kreises, ergibt sich nun die rechnerische Möglichkeit, die Kreisumlage um mehr als 2%-Punkte zu senken und damit eine echte Entlastung der kommunalen Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis zu erreichen. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet den Kommunen nun allerdings nur eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in Höhe von 1,2%-Punkten an.

In der Sitzung des Rates der Stadt Meckenheim am 15.12.2021 sollte nun das Benehmen für diesen Vorschlag des Landrates hergestellt werden. Dazu der Fraktionsvorsitzende Stefan Pohl: „Es steht für uns vollkommen außer Frage, dass wir als Kommune die größtmögliche Entlastung für unseren Haushalt einfordern müssen. In der Haushaltssicherung stehen wir finanziell förmlich mit dem Rücken zur Wand. Freiwillige Leistungen wie beispielsweise die dringend auszubauende OGS-Betreuung stehen teilweise auf der Kippe und es drohen zudem weitere Erhöhungen der Grundsteuer, welche alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt oder indirekt zu tragen haben. Daher ist unsere Forderung klar: Wir brauchen die größtmögliche Entlastung in Form der vollen Weitergabe der gewonnenen finanziellen Möglichkeiten, da diese in vielen Bereichen des täglichen Lebens unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zugutekommen würde.“

Umso erstaunter zeigte sich die SPD-Fraktion, dass ihr Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung am 15.12. mehrheitlich abgelehnt wurde. „Was CDU, Grüne, FDP und BfM sich bei dieser Ablehnung gedacht haben, sollten sie dringend den Eltern der Kinder erklären, die im kommenden Jahr keinen OGS-Platz erhalten oder eben den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt, denen durch die zu erwartenden Erhöhungen der Grundsteuer in nicht erforderlichem Maße in den Geldbeutel gegriffen wird.“