SPD stellt Antrag auf Stundung von Anliegerbeiträgen für Betroffene der Flutkatastrophe

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim hat für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Mitte September beantragt, die Anliegerbeiträge für von der Flutkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger zu stunden. Hierfür sollen die Antragsvoraussetzungen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden gelten.

„Die Stadt Meckenheim ist rechtlich verpflichtet, Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NRW in den dafür gesetzlich vorgesehenen Fällen zu erheben. Sie darf darauf nicht verzichten.

Aktuelle Fälle betreffen die Anwohner von der Flutkatastrophe besonders beschädigter Straßenzüge in Meckenheim wie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bonner Straße oder ggf. auch ersten anstehenden Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Altendorf-Ersdorf. Hier stehen für viele Hauseigentümer umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zur Bewältigung der Flutschäden an, so dass weitere vermeidbare finanzielle Belastungen zumindest verschoben werden sollten.“ führt Stefan Pohl, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, aus.

„Die Stadt Meckenheim kann die Betroffenen dadurch unterstützen, dass sie ihnen die zu entrichtenden Anliegerbeiträge zunächst für die Dauer eines Jahres stundet.

Nach Ablauf eines Jahres sollte eine gemeinsame Bewertung der Situation vorgenommen werden und dabei auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen berücksichtigt werden.“ schließt Pohl seine Ausführungen und hofft auf eine breite Zustimmung aller Fraktionen, um den Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung der finanziellen Folgen eine zielführende Unterstützung zu ermöglichen.