SPD-Fraktion verwundert über Empörung gegen die Klage zur Geschäftsordnung

Mit Verwunderung nimmt die Meckenheimer SPD-Fraktion die nun durch andere Fraktionen geäußerte Empörung über ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln bezüglich der Geschäftsordnung des Meckenheimer Stadtrates zur Kenntnis. Hierzu der Fraktionsvorsitzende Stefan Pohl: „Es gibt in der Geschäftsordnung des Stadtrates eine Klausel die besagt, dass jedes Ratsmitglied zu jedem Tagesordnungspunkt maximal drei Redebeiträge halten darf. Unter normalen Umständen reicht diese Anzahl aus und hilft selbstverständlich, die Diskussionen nicht ausufern zu lassen. Während der Haushaltsberatungen geht es jedoch mitunter um hunderte von Haushaltspositionen. Diese müssen bei Bedarf diskutiert werden können, da hiervon richtungsweisende Entscheidungen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite abhängen. Wir müssen im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner detailliert nachfragen können, um beispielsweise unnötige Steuererhöhungen zu vermeiden und Ausgaben in die richtige Richtung lenken zu können.“

Für die Sitzung des Stadtrates Ende März hatte die SPD-Fraktion einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt. „Wir haben den Antrag fristgerecht eingereicht. Im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes fand von Seiten der anderen Fraktionen keine Nachfrage statt. Ebenso bat keine Fraktion in der Ratssitzung darum, den Antrag zu verschieben. So war es für uns klar, dass er zur Abstimmung gestellt werden soll“ erklärt Fraktions-Justiziar Michael Fengler. Der Antrag wurde daraufhin gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt. „Auf Basis dieser Entscheidung blieb uns keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten. Mit unserer Meinung, dass die entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung so nicht zulässig ist, sind wir schließlich nicht allein. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat bereits 2019 in einem vergleichbaren Fall gegen eine solche Limitierung entschieden. Ebenso sieht die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW diesen Passus seit einiger Zeit nicht mehr vor.“ so Fengler weiter.

„Dass andere Fraktionen uns nun dafür verurteilen, dass Verfahrenskosten auf die Stadtkasse zukommen entbehrt jeder Logik. Hätte der Stadtrat in seiner Sitzung im März mit seinem Stimmverhalten nicht gegen geltendes Recht gestimmt, wären den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern diese Kosten erspart geblieben. Es geht uns nicht wie vorgeworfen um Profilierung. Es geht uns darum, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nachfragen zu können, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Das für diese Transparenz im Sinne der Meckenheimer Bevölkerung nun ein Gericht bemüht werden muss, liegt schlussendlich nicht an uns.“ schließt Pohl seine Ausführungen ab.